Reglement
Die Duisburger Filmwoche ist das Festival des Dokumentarfilms aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Festival interessiert sich für den künstlerischen Dokumentarfilm, der die Grenzen der Gattung und etablierte Formate hinterfragt. Die Filmwoche ist dem Kino als Ort der Erfahrung und der Begegnung verschrieben: Sie zeigt und diskutiert Filme mit ästhetischer Kraft sowie von sozialer und politischer Relevanz. Jeder eingereichte Film wird für alle in Frage kommenden Festivalpreise gesichtet. Die Einreichung kann über unsere Website oder über FilmFreeway erfolgen. Einreichschluss über die Website der Duisburger Filmwoche und FilmFreeway ist der 6. August 2023. Arbeiten, die bereits im Vorjahr eingereicht wurden, werden bei erneuter Einreichung nicht berücksichtigt.
Festivaleinreichungen: Eingereichte Arbeiten müssen mindestens 20 Minuten lang sein. Die Filmemacher:innen bzw. Produzenten:innen müssen in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz leben bzw. Angehörige dieses Staates sein. Alle Einreichungen müssen bis zum 6. August 2023 über unsere Website oder über FilmFreeway erfolgen. Als Sichtungsformat werden Streaming- und Download-Links akzeptiert. Die Links müssen bis zum 30.11.2023 gültig sein. In Ausnahmefällen sind auch Einreichungen als DVD oder BluRay möglich. Während der Filmwoche müssen die Filmemacher:innen anwesend sein und ihren Film im Rahmen eines Filmgesprächs in Duisburg vertreten. Die Filmgespräche finden in der Regel in deutscher Sprache statt. Produktionen, die vor dem 1. September 2022 ihre Uraufführung bzw. Erstausstrahlung hatten, können leider nicht berücksichtigt werden. Als Vorführformate zugelassen sind DCP und 35mm. Details werden nach der Auswahl mit den Filmemacher:innen geklärt.
Auswahl: Über die Auswahl der Filme entscheidet eine sechsköpfige Kommission bestehend aus Filmemacher:innen, Journalist:innen und Filmwissenschaftler:innen zusammen mit der Festivalleitung. Die Auswahl wird den Einreichenden Mitte September mitgeteilt. Es wird eine Leihmiete für den ausgewählten Beitrag gezahlt.
Einsendungen der Wettbewerbsbeiträge: Alle Vorführkopien und -dateien der Wettbewerbsbeiträge müssen bis spätestens 13. Oktober 2023 in Duisburg eingegangen sein.
Versandanschrift: Duisburger Filmwoche, c/o VHS der Stadt Duisburg, Steinsche Gasse 26, 47051 Duisburg, Deutschland. Die Kosten für den Versand nach Duisburg tragen die Absender.
Rückversand: Die Kosten für den Rückversand der Vorführkopien trägt die Duisburger Filmwoche.
Preise
- ARTE-Dokumentarfilmpreis, dotiert mit 6.000 Euro (Vergeben von der ARTE-Jury an Arbeiten mit einer Länge von mind. 65 Minuten)
- 3sat-Dokumentarfilmpreis, dotiert mit 6.000 Euro (Vergeben von der 3sat-Jury an Arbeiten mit einer Länge von mind. 65 Minuten)
- Preis der Stadt Duisburg, dotiert mit 5.000 Euro (für Filme mit einer Länge bis zu max. 65 Minuten)
- „Carte Blanche“ Nachwuchspreis des Landes NRW, dotiert mit 5.000 Euro (für den ersten oder zweiten Film von Nachwuchsautor:innen). Beide Preise vergibt eine jährlich berufene Fachjury.
- Jury der Rheinischen Post vergibt folgenden Preis: Publikumspreis der Rheinischen Post, dotiert mit 1.000 Euro. Eine Leser:innenjury vergibt den Preis an eine Arbeit aus dem Gesamtprogramm des Festivals.
Alle Preise sind für die Filmemacher:innen bestimmt.
Mit der Einreichung Ihres Films zur Duisburger Filmwoche gestatten Sie uns, die von Ihnen angegebenen Daten zum Zweck der Abwicklung der Duisburger Filmwoche zu verarbeiten. Diese Einwilligung ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGV). Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie sie für den o.g. Zweck erforderlich sind, und nicht an Dritte weitergegeben. Nähere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten nach der DSGVO erhalten sie hier.
(Stand: März 2023, Änderungen vorbehalten)